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Allgemeine Geschäftsbedingungen ZAR-Fotodatenbank

 
1. Allgemeines


1.1. Der Fotoservice der Zentralen Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter bietet eine Bild-Dokumentation der Bereiche Landwirtschaft, insbesondere der Tierzucht in Österreich.
 
1.2. Die im Fotoservice dargestellten Bilder stehen im Rahmen der Geschäftsbedingungen der allgemeinen Öffentlichkeit zum Teil kostenlos, zum Teil kostenpflichtig zur Verfügung.
 
1.3. Die Bilder des Fotoservice stehen als Download zur Verfügung.
 
1.4. Bildmaterial des Fotoservice bleibt im Eigentum des Urhebers. Es wird ausschließlich im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der vereinbarten Nutzungsart für eine Frist von 30 Tagen zur Verfügung gestellt. Der Urheber jedes einzelnen Bildes ist beim Bild ersichtlich gemacht, es ist entweder die ZAR, eine andere Institution bzw. ein Fotograf.



2. Download


2.1. Bilder in den Größen bis zu 300 Pixel stehen ohne Registrierung zur Verfügung. Es muss lediglich die Kenntnisnahme der geltenden Geschäftsbedingungen der ZAR bestätigt werden.
2.2. Bilder, die größer als 300 Pixel sind (in der Regel 1024 Pixel und 2048 Pixel), sind teilweise kostenfrei, teilweise kostenpflichtig.

2.2.1. Kostenfrei: Sie sind mit dem Hinweise „Abdruck honorarfrei“ gekennzeichnet. Bei diesen Bildern müssen Sie sich vor dem Download registrieren lassen und die Geschäftsbedingungen zur Kenntnis nehmen. Dann können Sie mit dem per E-Mail zugesendeten Passwort das jeweilige Bild downloaden.
 
2.2.2. Kostenpflichtig: Nach Eingabe des Passwortes und Kenntnisnahme der geltenden Geschäftsbedingungen können Sie mit dem Download starten. Für Sondernutzungen müssen Sie sich zur Festlegung des Nutzungsentgelts mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen.
 
 
3. Umfang der Werknutzungsbewilligung:


3.1. Elektronisch übermitteltes Bildmaterial, gelieferte Originale oder Duplikate bleiben stets Eigentum des Urhebers. Es wird ausschließlich im Sinne des Urheberrechts vorübergehen zu der vereinbarten Nutzungsart zur Verfügung gestellt.
 
3.2. Im Falle der kostenfreien Werknutzungsbewilligung beträgt die Frist für das vorübergehende Zur-Verfügung-Stellen zur vereinbaren Nutzungsart 30 Tage. Nach der Nutzung des Bildmaterials ist dieses aus den Datenspeichern des Bestellers zu löschen. Ebenso ist mit nicht genutztem Bildmaterial zum Ende der Nutzungsfrist zu verfahren. Eine frühere Beendigung der Nutzungsdauer tritt zum Zeitpunkt ein, zu dem das Bild nicht mehr im Fotoservice der ZAR angeboten wird.
 
3.3. Bilddaten und Bilder, an denen der Besteller vereinbarungsgemäß ein Nutzungsrecht durch Zahlung eines Nutzungshonorars erworben hat, sind innerhalb von einem Jahr - auch bei Nichtnutzung -, gerechnet vom Datum der Nutzungsbewilligung, aus den elektronischen Speichersystemen zu löschen bzw. Originale zurückzusenden.
 
3.4. Sämtliche urheberrechtlichen Verwertungsrechte aus der ZAR-Fotodatenbank liegen bei der ZAR bzw. bei der beim jeweiligen Foto genannten Institution oder beim angegebenen Fotografen. An alle Kunden, die Bildmaterial von der ZAR-Fotodatenbank beziehen, wird von der ZAR, der jeweils genannten Institution oder dem angegebenen Fotografen eine beschränkte, nur an diesen einen Einsatzzweck gebundene, einmalige Werknutzungsbewilligung gemäss § 24 Urheberrechtsgesetz erteilt.
 
3.5. Die Nutzungsbewilligung gilt an denjenigen ausgestellt, der sich vor dem Download oder vor der Auftragserteilung an ein Fotofachlabor identifiziert hat.
 
3.6. Die mehrmalige Nutzung, Duplizierung, Herstellung von Internegativen, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bilddaten für Archivzwecke des Kunden sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Urhebers.
 
3.7. Der Besteller ist verpflichtet, der ZAR oder einem von diesen verschiedenen Urhebern jederzeit Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne Genehmigung des Urhebers Bildmaterial dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder digitale Daten aus der Bilddatenbank gespeichert hat.
 
3.8. Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten und Gebühren, welche nach diesen Bedingungen verrechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentums- noch über die Nutzungsbewilligung hinausgehende Nutzungsrechte am Bildmaterial des Urhebers.
 
 
4. Nutzungsentgelt:


4.1. Bei kostenpflichtigem Bildmaterial (größer als 300 Pixel; in der Regel 1024 Pixel und 2048 Pixel; keine Kennzeichnung „Abdruck honorarfrei“; siehe Punkt 2.2) ist das Nutzungsentgelt mit dem Download bzw. der Bestellung fällig und zahlbar. Dies unabhängig von einer tatsächlichen Veröffentlichung
 
4.2. Das Nutzungsentgelt ist mit dem ausgewiesenen Rechteinhaber/Urheber individuell zu vereinbaren (in der Regel bei der Bereitstellung des Passwortes) Die standardisierten Tarife gelten für Veröffentlichungen in Print- und elektronischen Medien im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung.
4.3. Der zu entrichtende Geldbetrag für die Bildnutzungsrechte ist mittels Zahlschein (liegt bei jeder Bank oder Post auf) der ZAR oder dem entsprechenden Rechteinhaber unter Angabe der jeweiligen Bildnummer anzuweisen.
 
Nutzungsentgelte werden spätestens ein Monat nach der vom Besteller bekundeten Verwendungsabsicht zur Zahlung fällig, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgte.
 
5. Verwendung und Bearbeiten von Bildmaterial:


5.1. Jede Nutzung unterliegt dem österreichischen Urheberrecht. Die Angabe der Bildquelle wie z.B. ZAR bzw. die jeweilige Institution oder den angegebenen Fotografen ist gemäß § 13 UrhG (Fotografen- und Urhebervermerk) in jedem Fall verpflichtend. Dies muss in einer Weise geschehen, die keinen Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild zulässt. Sammelbildnachweise sind nur zulässig, wenn sie diese Kriterien zweifelsfrei erfüllen.
 
5.2. Bei jeder Veröffentlichung ist die ZAR als Bildquelle und mittels Schrägstrich nachgesetzt, der Name des jeweiligen Fotografen zu nennen. Ein Beispiel für den Bildnachweis: Foto: ZAR/Sendlhofer.
 
5.3. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder jeden anderen auch elektronischen Medien, soweit keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
 
5.4. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
 
5.5. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschung in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig.
 
5.6. Der Verwender hat die ZAR bzw. den Urheber von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
 
5.7. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind der ZAR gemäß § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken. Bei elektronischer Nutzung der Bilder in Online-Medien ist der ZAR ein digitaler Screenshot der entsprechenden Seite mit Angabe der URL oder ein anderer Beleg zu übermitteln.
 
6. Haftung und Gewährleistung:


6.1. Die Haftung und Gewährleistung der ZAR beschränkt sich auf den Bestand und die Übertragung der Werknutzungsbewilligung am bestellten Bildmaterial. Eine weitergehende Haftung und Gewährleistung wird ausgeschlossen.
 
6.2. Wird die ZAR durch eine vereinbarungswidrige Nutzung des Bildmaterials in ihren Rechten an diesem Bildmaterial verletzt, kann der Besteller (Kunde) nach den Bestimmungen des Urheberrechts auf Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung gerichtlich belangt werden.
 
6.3. Eine Haftung der ZAR gegenüber dem Besteller für Schäden, welche aus dem Entzug der Werknutzungsbewilligung entstehen, ist ausgeschlossen.
 
 
7. Datenschutz


7.1. Der Nutzer wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass der Anbieter seine vollständige Anschrift, alle für die Rechnungserstellung und den Betrieb des Online-Systems notwendigen Informationen in maschinenlesbarer Form speichert und maschinell verarbeitet.
 
7.2. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers an Dritte weitergegeben.
 
7.3. Der Nutzer erteilt sein Einverständnis, dass die ZAR dem Nutzer der ZAR-Fotodatenbank fallweise Informationen über Tätigkeiten, Neuigkeiten und Angebote übermittelt.
 
 
8. Gerichtsstand


8.1. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für alle Vertragspartner, soweit dies zulässig ist, Wien.
 
8.2. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt österreichisches Recht, soweit nichts anderes vereinbart ist.
 
8.3. Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht betroffen.
 
 
9. Kontakt

Bei allen Fragen und/oder weiterem Informationsbedarf bitten wir Sie, sich an die ZAR, Öffentlichkeitsarbeit zu wenden. Die Mail-Adresse lautet: kalcher@zar.at.
 
Fotohonorare mit Kennwort "ZAR-Fotodatenbank" überweisen an:
Zentrale Arbeitsgemeinschaft österreichischer Rinderzüchter, ZAR
Konto: 3 848 009, Bankleitzahl: 32 000 - Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien

06.11.2007